Schienenpersonennahverkehr

Öffentlicher Nahverkehr hat Zukunft

Von Hartmut Schuhmacher · 2012

 Zugabteil mit Holzverkleidung

Regionalbahnen sind umweltfreundlicher als Autos. Sie werden daher künftig eine noch größere Rolle spielen als bisher.

Der Begriff „Schienenpersonennahverkehr“ klingt zwar leicht verständlich, enthält aber eine Überraschung: Unter Schienenpersonennahverkehr (SPNV) versteht der Gesetzgeber „die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen“. Konkret gehören zum Schienenpersonennahverkehr die Zuggattungen S-Bahn, Regionalbahn, Regional- Express und Interregio-Express. Die U-Bahn und die Straßenbahn dagegen zählen nicht zum Schienenpersonennahverkehr, sondern zum Straßenpersonenverkehr.

Weniger Kosten, mehr Klimaschutz

Wirtschaftlich und ökologisch kommt dem öffentlichen Personennahverkehr vor allem deshalb eine wichtige Rolle zu, weil er weniger Kosten und weniger Schadstoffemissionen als der motorisierte Individualverkehr verursacht. Der öffentliche Personennahverkehr auf Schienen und Straßen wird deshalb nach der Meinung von Experten in Zukunft auch weiterhin eine steigende Nachfrage erfahren – zumindest in den Ballungsräumen. In denjenigen ländlichen Gebieten dagegen, die unter Bevölkerungsschwund leiden, ist es gut möglich, dass die Unternehmen den Schienenverkehr einschränken werden. Zu den Besonderheiten des Schienenpersonennahverkehrs in Deutschland gehört der zurzeit kaum vorhandene Wettbewerb: Zwar vergeben die Verkehrsverbünde bis zum Jahr 2015 wegen auslaufender Verträge 50 Prozent der gesamten SPNV-Leistung neu. Viele der noch zur Jahrtausendwende zahlreichen SPNV-Unternehmen existieren jedoch wegen der Wirtschaftskrise inzwischen nicht mehr – oder wurden von den großen europäischen Staatsbahnen aufgekauft. Und die verbleibenden Unternehmen scheuen oft das finanzielle Risiko, das mit den vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeiten (in der Regel 10 bis 15 Jahre) einhergeht. Die Folge davon: Die Deutsche Bahn, die ohnehin bereits etwa 75 Prozent der SPNV-Leistungen erbringt, gewinnt reihenweise Ausschreibungen zurück, die sie vor einigen Jahren verloren hat.

Schienenpersonennahverkehr: Bundesländer sind gefordert

Im Rahmen der Bahnreform hat der Bund 1996 die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr an die Bundesländer übertragen. Aufgrund des Regionalisierungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder aber bei ihren diesbezüglichen Aufgaben – mit etwa 7,1 Milliarden Euro pro Jahr. Zu der Verantwortung der Länder gehört es, Standards für den Schienenpersonennahverkehr zu entwickeln, unter anderem für die Vergabeabläufe, für die Koordinierung von bundesländerübergreifendem Verkehr sowie für das Bereitstellen der Fahrzeuge. Das Regionalisierungsgesetz erkennt die hohe soziale Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs an, indem es die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen als eine für die Grundversorgung notwendige Aufgabe beschreibt. Jedem Menschen soll es möglich sein, wichtige Orte wie Arbeitsplätze, Schulen und Krankenhäuser mit vertretbarem Aufwand zu erreichen.

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